Kontra: Walter Jermann

Basler Zeitung vom 3. März 2007

Die Mehrwertsteuer soll vereinfacht werden. Endlich. Dies ist ein Anliegen der kleinen und mittleren Unternehmen seit dem Tag, an dem die Mehrwertsteuer eingeführt wurde. Und seitdem veröffentlicht die Bundesverwaltung Jahr für Jahr neue Auslegungen sprich Verordnungen dazu. Selbst Treuhänder sind massiv gefordert, dem Aktionismus der Verwaltung zu folgen und stets auf dem neuesten Stand der bernischen Mehrwertsteuer-Verordnung zu sein. Wie sollte da der Unternehmer, der Sanitätsinstallateur oder der Kundenmaurer die Muse finden, sich durch diesen Papierberg zu arbeiten?

Bundesrat Hans-Rudolf Merz hat die angekündigte Mehrwertsteuerreform präsentiert und verschiedene Modelle in die Vernehmlassung geschickt. Das Thema Vereinfachung der Mehrwertsteuer ist lanciert. Das ist äusserst lobenswert. Leider setzt Bundesrat Merz seinen Schwerpunkt in der Vereinheitlichung der Mehrwertsteueransätze.
Das Motiv der Vereinfachung ist richtig und notwendig. Der vorgesehene Weg ist jedoch falsch. Die Frage nach einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz ist nicht vordringlich und kann heute bereits klar verneint werden. Die Praxis - und weniger die Ansätze - ist das Hauptproblem bei der Mehrwertsteuer. Die CVP-Fraktion hat mit ihren Vorstössen in der Wintersession 2005 zahlreiche Verbesserungsmassnahmen gefordert.
Die von Bundesrat Merz vorgeschlagenen administrativen Vereinfachungen der Mehrwertsteuer sind zu begrüssen. Diese gehen jedoch zu wenig weit. Die CVP fordert hier eine klare Aussage zu Gunsten der KMU (kleine und mittlere Unternehmen). Denn vereinfacht werden muss der Vollzug der Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer benötigt dazu eine einfache, klare Auslegung, damit diese von jedem Unternehmer gehandhabt werden kann.
Die CVP verlangt deshalb von Bundesrat Merz eine Nachbesserung der Mehrwertsteuer, die gerade mehr Rechtssicherheit bringt. Wie im Planungsrecht soll die Rechtssicherheit erhöht werden. Das Regelwerk der Verordnung darf nicht jedes halbe Jahr angepasst beziehungsweise geändert werden. Benötigt wird ein durchdachter Entwurf, der die nächsten Jahre auch in der Praxis besteht. Damit nicht ähnlich der Softwareindustrie zwei Monate nach der Veröffentlichung der neuen Version bereits ein Korrektur-Update benötigt wird.
Und: Es darf nicht sein, dass die Vereinfachung der Mehrwertsteuer auf dem Buckel der Familien ausgetragen wird. Diese Gefahr besteht gerade bei einem Mehrwertsteuer-Einheitssatz. Denn die Einführung eines Einheitssatzes generiert einen Teuerungsschub gerade bei Gütern des täglichen Bedarfs.
Lebensmittel, die heute mit 2,4 Prozent mit einem reduzierten Mehrwertsteuer-Faktor belastet werden, würden einen spürbaren Aufschlag erfahren. Und dieser trifft gerade das Portemonnaie der Familien und der kleinen Einkommen. Dies darf nicht das Resultat der seit langem erwarteten, vereinfachten Mehrwertsteuer-Reform sein. Hier wird auf die falsche Scheibe gezielt. Bundesrat Merz täte gut daran, den Mehrwertsteuer-Vollzug KMU-tauglich zu gestalten und zu vereinfachen. Damit hat er bereits genug zu tun.
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